Am 06.Juni 2009 fand in Ragow der Landeskongress des LSBB stand. Ich war als Vertreter von Doppelbauer Woltersdorf anwesend und nahm das Stimmrecht für unseren Verein wahr. Allerdings sollte ich erst mich in die Gästeliste eintragen, da Empor Potsdam seine beiden Stimmen auf Anwesende verteilt hatte. Nach einem kurzen Gespräch war meine Stimmberechtigung geklärt. [u]Wahlen zum Schiedsgericht:[/u] Zwar war es kein sogenannter Wahlkongress (Wahl des Präsidums), gewählt wurde trotzdem. Es gab Wahlen für Teile des Schiedsgerichtes. Warum? Vor einigen Jahren gab es zu einem Wahlkongress nur 2 Kandidaten. Laut Satzung http://www.lsbb.de/sonstiges/satzung.htm sind jedoch mindestens 3 Mitglieder erforderlich: [i]"§ 10 Das Schiedsgericht (1) Beim LSBB wird ein Schiedsgericht gebildet. Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und Beisitzern, die nicht dem Präsidium angehören dürfen. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes werden jeweils für 2 Jahre einzeln gewählt. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sollen die Befähigung zum Richteramt besitzen."[/i] Als weitere Kandidaten gefunden waren, wurden sie gewählt. Da die Wahl nicht bei einem Wahlkongress erfolgte, gibt es seitdem auch in den ungeraden Jahren Wahlen. Von den 3 bisherigen Kandidaten durften nur 2 zur Wahl antreten, da der dritte Kandidat -der bisherige 1.Beisitzer- kein (spielaktives) Mitglied des LSBB mehr ist. Einer der beiden Kandidaten, die sich in Ragow zur Wahl stellten, war ich. Das Ergebnis von der Seite des LSBB: [i]"Einstimmig wurden Wolfram Christen und David Schmidt in einer Nachwahl ins Schiedsgericht gewählt."[/i] [u]Anträge:[/u] Um es vorweg zu nehmen, alle Anträge, die zur Abstimmung standen und nicht schon vorher zurückgezogen wurden, wurden abgelehnt. Ich gebe zu, nicht an allen Landeskongressen teilgenommen zu haben, diese Situation war für mich neu. Auf einen Antrag, der nicht zur Abstimmung kam, möchte ich näher eingehen, da er die Mannschaftskämpfe betrifft. Ab dem 1.Juli 2009 sind die neuen FIDE-Regeln in Kraft. Da gibt es ein interessante Änderung: [i]"6.6 a) Jeder Spieler, der erst nach dem Spielbeginn am Schachbrett erscheint, verliert die Partie. Die Wartezeit beträgt somit 0 Minuten. Das Turnierreglement kann etwas anderes bestimmen. b) Falls das Turnierreglement eine andere Wartezeit bestimmt, gilt folgendes: Falls zu Beginn keiner der Spieler anwesend ist, verliert der Spieler mit den weißen Figuren die gesamte Zeit bis zu seinem Eintreffen, es sei denn, das Turnierreglement sieht etwas anderes vor oder der Schiedsrichter entscheidet anders."[/i] Kurz vor Beginn des Kongresses wurde nun ein Antrag verteilt, durch den eine 30min-Wartezeit in der Turnierordnung des Landes festgelegt werden sollte. Warum wurde über den Antrag nicht abgestimmt? Die Satzung spricht dagegen: [i]"§ 8 Der Landeskongress ... (6) Der Landeskongress beschließt ausschließlich über schriftlich eingereichte Anträge. Grundsätzlich sollen die Anträge spätestens 2 Wochen vor dem Landeskongress beim Präsidenten eingereicht werden. Anträge auf Änderung der Satzung sowie einer Ordnung des LSBB sind jedoch 8 Wochen vor dem Landeskongress einzureichen. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten; Ordnungen werden mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert."[/i] Auf der Seite des LSBB steht dazu: [i]"Für ein Schmunzeln bis breites Grinsen sorgte ein als Tischvorlage überreichter Antrag der Spielkommission zur Turnierordnung. Gemäß der Verbandssatzung ist dies nicht zulässig. Hier hat namentlich der Vizepräsident des Landesschachbundes Brandenburg geschlafmützt."[/i] Allerdings muss man nun nicht zittern. Man einigte sich darauf, die 30min-Wartezeit in die Ausschreibungen der Mannschaftskämpfe des LSBB aufzunehmen. Falls Doppelbauer Woltersdorf eine Mannschaft in der Kreisliga meldet, sollte darauf geachtet werden, da die Kreisliga nicht in den Zuständigskeitsbereich der Mannschaftskämpfe des LSBB fällt.
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Kommentar von Torsten Rehbein |